Im Werra-Meißner-Kreis steigt der Bedarf an angemessenem und bezahlbarem barrierefreiem oder barrierearmen Wohnraum. Neben Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen werden insbesondere alten- und behindertengerechte Wohnungen dringend benötigt.

Um diesen Bedarf kurz-, mittel- und langfristig gezielt zu decken und zugleich Synergien in den unterschiedlichsten Bereichen zu erzeugen (Freiwerden von neuem Wohnraum, Steigerung der Attraktivität unserer Innenstädte im Landkreis, Erweiterung des Wohnraumangebots, Schaffung von qualitativem neuem Wohnraum, etc.) ist es zwingend erforderlich, neben privaten Bauvorhaben auch mit Hilfe von öffentlichen Fördergeldern entsprechende öffentliche Bauvorhaben im Werra-Meißner-Kreis durch eine Wohnungsbau- und Fördergesellschaft aktiv umzusetzen.

Aus diesem Grund wurde der Kreisausschuss mit Stimmenmehrheit im Kreistag beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft Werra-Meißner zu erarbeiten, die die nachfolgende Struktur und Aufgabe zum Ziel hat:
Schaffung und Förderung von neuem Wohnraum im Werra-Meißner-Kreis unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange, durch Errichtung von Wohngebäuden auf eigenem oder fremdem Grund
Beschaffung und Vergabe von entsprechenden Fördermitteln (vom Bund und Land)
Die Gründung der Wohnungsbau- und Fördergesellschaft soll spätestens bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein

Oberstes Ziel ist es, bezahlbaren neuen Wohnraum in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten des Landkreises Werra-Meißner zu schaffen und qualitätsvolles Wohnen im Landkreis zu ermöglichen.